Meldung · · Störungsbuch-Redaktion
Opel Astra (Bj. 09–12/2025): falsche Tempolimits – Rückruf 16765R per Update
Opel ruft 5.525 Astra in Deutschland zurück, weltweit sind es 7.612. Wegen einer nicht vollständig eingespielten Software können falsche Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt werden. Die Korrektur kommt meist per Over-the-Air-Update, ein Werkstattbesuch ist in der Regel nicht nötig.
Beim Opel Astra kann die Verkehrszeichenanzeige falsche Tempolimits melden. Wie autohaus.de und autoservicepraxis.de am 21. September 2026 berichteten, wurde eine technische Produktänderung eingeführt, bevor die dazugehörige Software vollständig integriert war.
Betroffen sind Astra aus dem Produktionszeitraum 26. September 2025 bis 10. Dezember 2025. In Deutschland sind es 5.525 Fahrzeuge, weltweit 7.612. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt den Rückruf unter der Referenznummer 16765R, der Herstellercode lautet KWS. Dem KBA sind keine Unfälle bekannt.
Die Abhilfe kommt drahtlos: Opel spielt ein Over-the-Air-Update für das betroffene Überwachungssteuergerät auf, möglicherweise auch für das Infotainment. Das Update dauert nach den Berichten nur wenige Minuten, meist muss das Auto nicht in die Werkstatt.
Was Halter jetzt tun sollten: Bis das Update installiert ist, sollten sie sich nicht auf die angezeigten Tempolimits verlassen, sondern auf die Verkehrsschilder achten. Ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens gilt auch dann, wenn die Anzeige im Auto einen falschen Wert zeigt. Wer unsicher ist, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist oder das Update schon erhalten hat, fragt bei Opel oder einem Servicepartner nach.
Einordnung: Der Fall zeigt, wie stark moderne Autos von Software abhängen. Rückrufe per Update ersparen den Werkstattbesuch, setzen aber voraus, dass das Fahrzeug online ist und das Update angenommen wird.
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Quellen
- autohaus.de: Rückruf Opel Astra – fehlerhafte Geschwindigkeitsanzeige
- autoservicepraxis.de: Rückruf Opel Astra – fehlerhafte Geschwindigkeitsanzeige
Diese Meldung fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen. Maßgeblich sind immer die Angaben des Herstellers und des Kraftfahrt-Bundesamts. So arbeiten wir.