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KBA digitalisiert Antrag auf Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt ab dem 21. September 2026 ein zusätzliches webbasiertes Verfahren für Ausnahmegenehmigungen bei Fahrzeugen aus auslaufenden Serien ein. Es handelt sich um eine reine Verwaltungs-Digitalisierung ohne Bezug zu einem Sicherheitsmangel oder Rückruf – das bisherige Papierverfahren bleibt parallel bestehen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hat laut eigener Pressemitteilung ein neues digitales Antragsverfahren gestartet. Ab dem 21. September 2026 können Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien zusätzlich über eine vollständig webbasierte Anwendung beantragt werden. Wichtig für alle, die jetzt aufhorchen: Das ist kein Rückruf und keine Meldung zu einem technischen Mangel an bestimmten Fahrzeugen, sondern eine organisatorische Umstellung eines Verwaltungsverfahrens.
Hinter dem sperrigen Begriff 'Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien' steckt ein rein rechtliches Problem: Manche Fahrzeuge wurden zwar ordnungsgemäß gebaut und genehmigt, erfüllen aber wegen neuer EU-Vorschriften inzwischen nicht mehr die aktuellen Zulassungsanforderungen. Damit solche bereits produzierten Fahrzeuge trotzdem noch zugelassen werden können, sieht der Gesetzgeber eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung für eine begrenzte Stückzahl vor. Ob ein Fahrzeug betroffen ist, zeigt laut KBA-Merkblatt die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC): Steht dort unter Nummer 47 oder 48 einer der Abgasschlüssel AP, AQ oder AR, ist ab dem 1. September 2024 für die Erstzulassung eine solche Ausnahmegenehmigung nötig. Bei Motorrädern findet sich der entsprechende Hinweis unter Punkt 4.0.1 des CoC.
Betroffen sind laut Merkblatt Fahrzeuge, deren Übereinstimmungsbescheinigung vor dem 31. August 2024 ausgestellt wurde und die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der EU befanden. Bei Motorrädern gilt der 31. Dezember 2024 als Stichtag. Um welche Modelle oder Hersteller es dabei konkret geht und wie viele Fahrzeuge in Deutschland betroffen sind, macht das KBA nicht öffentlich – die Regelung gilt generisch für alle Fahrzeuge mit den genannten Abgasschlüsseln, unabhängig von Marke oder Modell. Das KBA verweist lediglich darauf, dass EU-weit vorgegebene Höchststückzahlen und ein begrenzter Zeitraum gelten, ohne diese Zahlen zu nennen.
Antragsberechtigt sind laut KBA nicht nur Fahrzeughersteller, sondern auch Einzelpersonen oder Händler. Eine Sekundärquelle (news-on-tour.de) berichtet zusätzlich, dass auch gewerblich Handeltreibende sowie deren bevollmächtigte Vertreter Anträge stellen könnten – diese Angabe ist bislang nicht durch die offizielle KBA-Mitteilung bestätigt. Einzureichen sind der Antrag selbst, eine vom Hersteller ausgefüllte Herstellerbescheinigung, ein Kaufnachweis sowie die Übereinstimmungsbescheinigung. Laut KBA-Merkblatt kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern, weshalb die Unterlagen mindestens acht Wochen vor der geplanten Zulassung eingereicht werden sollten. Die Gebühr liegt laut Merkblatt bei 102,00 Euro pauschal für ein bis zehn Fahrzeuge, für jedes weitere Fahrzeug kommen 10,20 Euro hinzu. Rechtsgrundlage ist Paragraf 45a Absatz 4a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Zum neuen Online-Portal selbst nennt das KBA in seiner Mitteilung keine technischen Details. Die bereits erwähnte Sekundärquelle berichtet ergänzend, dass sich pro Antrag bis zu 100 Fahrzeuge gebündelt erfassen ließen, was vor allem für Autohäuser und Importeure mit größeren Beständen interessant wäre. Auch diese Zahl stammt nicht aus der offiziellen KBA-Mitteilung und sollte daher mit Vorsicht behandelt werden. Bestätigt ist hingegen, dass das bisherige Papierverfahren weiterhin möglich bleibt – das KBA rät jedoch zur Nutzung des Online-Wegs, da dieser aus Sicht der Behörde zu einer zügigeren Bearbeitung führen soll.
Für Halter und Käufer von Gebrauchtfahrzeugen hat diese Meldung keine unmittelbare praktische Bedeutung, solange kein Fahrzeug mit den Abgasschlüsseln AP, AQ oder AR im CoC betroffen ist. Wer ein solches Fahrzeug erwerben oder zulassen möchte, sollte sich beim Verkäufer oder Hersteller nach der Übereinstimmungsbescheinigung erkundigen und bei Bedarf frühzeitig den Antrag stellen, um Verzögerungen bei der Zulassung zu vermeiden. Fragen zum Verfahren beantwortet laut KBA das zuständige Sachgebiet 413 per E-Mail.
Quellen
- Kraftfahrt-Bundesamt - Auslaufende Serien
- Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien (PDF)
- Ausnahmegenehmigung online: KBA startet Webportal
- Kraftfahrt-Bundesamt - Zum Herunterladen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung
- Kraftfahrt-Bundesamt - Spezielle Genehmigungen
Diese Meldung fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen. Maßgeblich sind immer die Angaben des Herstellers und des Kraftfahrt-Bundesamts. So arbeiten wir.